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   BFH, 12.08.2011 - VII B 159/10   

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BFH, 12.08.2011 - VII B 159/10 (https://dejure.org/2011,12176)
BFH, Entscheidung vom 12.08.2011 - VII B 159/10 (https://dejure.org/2011,12176)
BFH, Entscheidung vom 12. August 2011 - VII B 159/10 (https://dejure.org/2011,12176)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage gegen einen Insolvenzantrag

  • openjur.de

    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage gegen einen Insolvenzantrag

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 41 Abs 2, FGO § 100 Abs 1 S 4
    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage gegen einen Insolvenzantrag

  • Bundesfinanzhof

    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage gegen einen Insolvenzantrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 Abs 2 FGO, § 100 Abs 1 S 4 FGO
    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage gegen einen Insolvenzantrag

  • rewis.io

    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage gegen einen Insolvenzantrag

  • ra.de
  • rewis.io

    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage gegen einen Insolvenzantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Vorliegen eines Verfahrensmangels aufgrund des Entscheids durch Prozessurteil anstatt durch Sachurteil

  • datenbank.nwb.de

    Feststellungsklage gegen Insolvenzantrag des Finanzamts unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 2104
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 11.12.2007 - VII R 52/06

    Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Versagens des Vollstreckungsaufschubs -

    Auszug aus BFH, 12.08.2011 - VII B 159/10
    Dies habe der Bundesfinanzhofs (BFH) für eine Mahnung nach § 259 der Abgabenordnung (Urteil vom 18. Oktober 1994 VII R 20/94, BFHE 175, 519, BStBl II 1995, 42), für die Beseitigung der Folgen einer Pfändung (Urteil vom 11. Dezember 2007 VII R 52/06, BFH/NV 2008, 749) und für den Fall einer Hausdurchsuchung (Beschluss vom 3. Mai 2010 VIII B 71/09, BFH/NV 2010, 1415) entschieden.

    Soweit die Kläger eine Abweichung der erstinstanzlichen Entscheidung von den BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2008, 749, in BFH/NV 2010, 1415 und in BFHE 175, 519, BStBl II 1995, 42 behaupten, genügen die Ausführungen nicht der Darlegungspflicht gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO.

    Hinsichtlich der BFH-Entscheidung in BFH/NV 2008, 749 liegt deshalb kein vergleichbarer Sachverhalt und keine Divergenz vor, weil der Kläger in jenem Verfahren sowohl gegen die Vollstreckungsankündigung als auch gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung Rechtsmittel eingelegt und erst danach eine Fortsetzungsfeststellungsklage erhoben hatte, die der BFH als zulässig und begründet ansah.

  • BFH, 03.05.2010 - VIII B 71/09

    Kein Einspruch gegen Realakt - Betreten einer Wohnung durch ermittelnde

    Auszug aus BFH, 12.08.2011 - VII B 159/10
    Dies habe der Bundesfinanzhofs (BFH) für eine Mahnung nach § 259 der Abgabenordnung (Urteil vom 18. Oktober 1994 VII R 20/94, BFHE 175, 519, BStBl II 1995, 42), für die Beseitigung der Folgen einer Pfändung (Urteil vom 11. Dezember 2007 VII R 52/06, BFH/NV 2008, 749) und für den Fall einer Hausdurchsuchung (Beschluss vom 3. Mai 2010 VIII B 71/09, BFH/NV 2010, 1415) entschieden.

    Soweit die Kläger eine Abweichung der erstinstanzlichen Entscheidung von den BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2008, 749, in BFH/NV 2010, 1415 und in BFHE 175, 519, BStBl II 1995, 42 behaupten, genügen die Ausführungen nicht der Darlegungspflicht gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO.

    In der Entscheidung in BFH/NV 2010, 1415 hat der BFH keinen Rechtsgrundsatz aufgestellt, von dem das FG abgewichen ist.

  • BFH, 18.10.1994 - VII R 20/94

    Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrags bedingt

    Auszug aus BFH, 12.08.2011 - VII B 159/10
    Dies habe der Bundesfinanzhofs (BFH) für eine Mahnung nach § 259 der Abgabenordnung (Urteil vom 18. Oktober 1994 VII R 20/94, BFHE 175, 519, BStBl II 1995, 42), für die Beseitigung der Folgen einer Pfändung (Urteil vom 11. Dezember 2007 VII R 52/06, BFH/NV 2008, 749) und für den Fall einer Hausdurchsuchung (Beschluss vom 3. Mai 2010 VIII B 71/09, BFH/NV 2010, 1415) entschieden.

    Soweit die Kläger eine Abweichung der erstinstanzlichen Entscheidung von den BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2008, 749, in BFH/NV 2010, 1415 und in BFHE 175, 519, BStBl II 1995, 42 behaupten, genügen die Ausführungen nicht der Darlegungspflicht gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO.

    Im Übrigen liegt die behauptete Divergenz zur Senatsentscheidung in BFHE 175, 519, BStBl II 1995, 42 deshalb nicht vor, weil dort das eigentliche Klagebegehren der klagenden Eheleute nicht auf die Beseitigung der Zahlungsaufforderung gerichtet war, sondern auf die Feststellung, dass die Zwangsvollstreckung unzulässig sei.

  • BFH, 28.02.2011 - VII B 224/10

    Zulässigkeit eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei nicht

    Auszug aus BFH, 12.08.2011 - VII B 159/10
    Gegen einen solchen Antrag kann eine Leistungsklage auf dessen Rücknahme erhoben und vorläufiger Rechtsschutz nach § 114 FGO erlangt werden (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2011 VII B 224/10, BFH/NV 2011, 763).

    Soweit sich die Kläger dagegen wenden, dass das FG den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu Unrecht nicht als Verwaltungsakt angesehen und daher eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO für unzulässig erklärt hat, ist dies deshalb nicht zu beanstanden, weil ein solcher Antrag nach ständiger Rechtsprechung des BFH keinen Verwaltungsakt darstellt (zuletzt Senatsentscheidung in BFH/NV 2011, 763, m.w.N.).

  • BFH, 08.03.1984 - VII R 90/81
    Auszug aus BFH, 12.08.2011 - VII B 159/10
    Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Feststellungsklage finden im finanzgerichtlichen Verfahren keine Anwendung (Senatsurteil vom 8. März 1984 VII R 90/81).

    Auch der Rechtsprechung des BVerwG, nach der eine Ausnahme vom Subsidiaritätsprinzip bei Feststellungsklagen gegen den Staat oder eine andere öffentlich-rechtliche Körperschaft gemacht werden soll, ist der BFH nicht gefolgt (vgl. BFH-Urteil vom 8. März 1984 VII R 90/81 und Steinhauff in HHSp, § 41 FGO Rz 478, unter Hinweis auf den Normzweck des § 41 FGO).

  • BFH, 07.10.2003 - X B 52/03

    Divergenzrüge

    Auszug aus BFH, 12.08.2011 - VII B 159/10
    Macht der Beschwerdeführer geltend, dass eine Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich sei (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) und rügt er eine Abweichung von Entscheidungen des BFH, so muss er nach ständiger Rechtsprechung des BFH tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 2003 X B 52/03, BFH/NV 2004, 80, und vom 5. Juli 2002 XI B 67/00, BFH/NV 2002, 1479).
  • BFH, 05.07.2002 - XI B 67/00

    NZB; Divergenz; neuer Sachverhaltsvortrag

    Auszug aus BFH, 12.08.2011 - VII B 159/10
    Macht der Beschwerdeführer geltend, dass eine Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich sei (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) und rügt er eine Abweichung von Entscheidungen des BFH, so muss er nach ständiger Rechtsprechung des BFH tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 2003 X B 52/03, BFH/NV 2004, 80, und vom 5. Juli 2002 XI B 67/00, BFH/NV 2002, 1479).
  • BFH, 03.11.2010 - II B 55/10

    Entscheidung über zulässige Klage durch Prozessurteil als Verfahrensmangel -

    Auszug aus BFH, 12.08.2011 - VII B 159/10
    Es liegt zwar ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO vor, wenn das FG zu Unrecht durch Prozess- anstatt durch Sachurteil entscheidet und dadurch auch den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (BFH-Beschlüsse vom 25. März 2011 II B 141/10, BFH/NV 2011, 1006, und vom 3. November 2010 II B 55/10, BFH/NV 2011, 295, m.w.N.).
  • BFH, 25.03.2011 - II B 141/10

    Verfahrensmangel durch unberechtigte Abweisung einer Klage als unzulässig -

    Auszug aus BFH, 12.08.2011 - VII B 159/10
    Es liegt zwar ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO vor, wenn das FG zu Unrecht durch Prozess- anstatt durch Sachurteil entscheidet und dadurch auch den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (BFH-Beschlüsse vom 25. März 2011 II B 141/10, BFH/NV 2011, 1006, und vom 3. November 2010 II B 55/10, BFH/NV 2011, 295, m.w.N.).
  • FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 67/03

    Rechtsweg und Klageart bei finanzamtlichem Insolvenzantrag / maßgebender

    Auszug aus BFH, 12.08.2011 - VII B 159/10
    Dieser Auffassung haben sich die Instanzgerichte und die Literatur angeschlossen (Urteil des FG des Saarlandes vom 21. Januar 2004  1 K 67/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 759; Steinhauff in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 41 FGO Rz 435, 478; Dumke in Schwarz, FGO § 41 Rz 21, und von Beckerath in Beermann/ Gosch, FGO § 41 Rz 46).
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